Die Beschichtung mit transparenter Versiegelung findet Anwendung in Bereichen, die nach R10 berufsgenossenschaftlichen Anforderungen, rutschhemmend R10 ausgeführt werden müssen, wie z.B. Sanitärräume, Lagerkeller, Kaffee- und Teeküchen, Toiletten, Waschräume, Parkbereiche. Die BGR 181 beschränkt sich auf solche Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege, deren Fußböden nutzungsbedingt bzw. aus dem betrieblichen Ablauf heraus mit gleitfördernden Stoffen in Kontakt kommen, die eine Gefahr des Ausrutschens darstellen.
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